Wieviel geben die Gemeinden jährlich für die Kirchen aus? - Zwischenfazit
Um etwas Transparenz in der Frage nach der Finanzierung der Religionsgemeinschaften, insbesondere der katholischen Kirche zu schaffen, haben wir alle Gemeinden in Luxemburg per E-Mail gebeten, uns über die Ausgaben an die Kirchenfabriken im Jahre 2006 in Kenntnis zu setzen.
Dass nicht alle Gemeinden dieser Bitte auf Anhieb und mit großer Begeisterung nachkommen würden, war abzusehen. Dass nach mehr als 2 Wochen von 116 Gemeinden lediglich 10 positiv auf unser Schreiben reagiert haben, ist dann doch schon ziemlich ernüchternd. Weitere 6 Gemeinden haben ihre Zahlen nach wiederholter telefonischer Nachfrage zur Verfügung gestellt.
Keine Zahlen herausrücken wollte die Gemeinde K. Dort hieß es, die Zahlen könnten nicht zur Verfügung gestellt werden. Auf den Einwand, dass der Steuerzahler über das Recht verfüge, Einsicht in die Finanzen der Gemeinden zu erhalten, blieb man beim selben "Argument": "Wir geben die Zahlen nicht raus."
Etwas interessanter war die Reaktion der Gemeinde D. Dort hieß es zunächst: "Selbstverständlich ist der Gemeindehaushalt öffentlich zugänglich! Welche Zahlen hätten Sie denn gerne?" Nachdem der Begriff "Kirche" gefallen war, herrschte zunächst 5 Sekunden Schweigen, dann: "Oh, das ist aber ein heikles Thema! Wer sind Sie überhaupt, dass Sie das interessiert?" Anschließend wurden wir aufgefordert, doch bitte eine schriftliche Anfrage an den Schöffenrat zu richten.
Gemeinde B. machte sich die Absage wesentlich leichter: "Was soll die Frage? Ich frage Sie ja auch nicht über Ihr Einkommen aus!"
In der Gemeinde M. meinte der Beamte, er müsse zunächst den Schöffenrat um Erlaubnis fragen. Soweit so gut. Dieser verweigerte dann jedoch die Auskunft.
Diese Reaktionen lassen unmissverständlich darauf schließen, dass die zuständigen Beamten davon ausgehen, dass sie nicht dazu verpflichtet sind, die Zahlen zur Verfügung zu stellen. Die Gesetzeslage schaut aber etwas anders aus:
Art. 24. Tout habitant de la commune et toute personne intéressée a le droit de prendre connaissance et copie, le cas échéant contre remboursement, sans déplacement, des délibérations du conseil communal, à l´exception de celles qui furent prises à huis clos, aussi longtemps que le conseil n´a pas décidé de les rendre publiques.
Le même droit ne peut en aucun cas et sous aucun prétexte être refusé au fonctionnaire délégué à cet effet par le ministre de l´intérieur ou par le commissaire de district. A de pareils délégués ou commissaires spéciaux doivent aussi être fournis tous les renseignements que possède l´administration communale et dont ils ont besoin pour remplir leur mission.
Quelle: loi communale
Der Gemeindehaushalt wird in einer öffentlichen Sitzung gestimmt, muss demnach auch bis ins Detail öffentlich zugänglich sein. Wieso auch sollte der Bürger und Steuerzahler nicht über das Recht verfügen, Einsicht darin zu haben, was mit den Steuergeldern passiert? ◄◄◄Diskussion zum Thema►►►
Zu den Zahlen, die uns vorliegen:
16 Gemeinden - 167857 Einwohner - 2.985.246,89€ - auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet: ca. 8 Millionen €.
Anzumerken ist, dass diese Zahlen alles andere als repräsentativ sind, und höchstens eine sehr grobe Schätzung erlauben, da kaum mehr als 14% der Zahlen vorliegen.
Zudem muss das Endergebnis nach oben korrigiert werden, da der Staat zusätzliche Kosten übernimmt, die durch das Gesetz: "FABRIQUE D'EGLISE" festgelegt sind. Dieses Gesetz stammt übrigens aus dem Jahre 1809 und wurde zuletzt 1824 überarbeitet. Quelle: fabriques d'églises
Wenn sich jemand dazu berufen fühlt, unser Vorhaben zu unterstützen, so bitten wir ihn, folgende Leistung seitens eines freundlichen Gemeindebeamten in Anspruch zu nehmen: Die Auskunft in € über die Gesamtausgaben der Gemeinde an die Kirche(n) im Jahre 2006
Angaben und Antwort bitte per E-Mail an sokrates.lu@gmail.com
